Buchungsbedingungen / AGB

Aufgrund der aktuellen Lage, ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen sehr oft. 

(Während der Corona-Pandemie gelten die offiziellen Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

 

Reguläre Regelung:

 

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen dem Eigentümer und dem Gast getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.

 

Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Gast verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme zu leisten. Dies ist fester Bestandteil des Vertrages.

Die Restzahlung der Anmietungskosten wird 30 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto per Kreditkarteneinzug transferiert.

Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 14 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Anreise berechnen wir 10% des Gesamtbetrages an Gebühren.

 

Wir empfehlen Ihnen DRINGEND den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung!

Dies gilt auch, wenn Sie krank werden und Sie deswegen nicht reisen können oder bereits früher abreisen müssen.

Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittversicherung NICHT enthalten.

 

Die Zimmervermittlung ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht per Kreditkarte eingezogen werden kann. Ist dies nicht der Fall (z.B. fehlende Kontodeckung), besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf die vertragliche Leistung.

 

Die Zimmervermittlung ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Gast zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

 

An- und Abreise:

 

Die Schlüssel können in der Wäscherei MeerZeit bei Frau Ziemann abgeholt werden. Frau Ziemann ist in der Hauptsaison von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr erreichbar, in der Nebensaison von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. In der Regel sind die Ferienwohnungen ab 16.00 Uhr bezugsfertig. Eine mögliche frühere Anreise kann bei Frau Ziemann unter der Telefonnummer 0152 34383834 angefragt werden.

Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu verlasen. 

 

Rücktritt und Nichtinanspruchnahme durch den Gast:

 

Der Rücktritt des Mieters erfordert auf jeden Fall die schriftliche Form und ist jederzeit möglich. 

 

Bei Zugang des Rücktritts ab dem 30. Tag ist der volle Reisepreis zu bezahlen.

Wir können keine Gewähr geben, wenn Sie krank werden und Sie deswegen nicht reisen können oder bereits früher abreisen müssen. 

Wir empfehlen Ihnen DRINGEND zum Abschluß einer Reiserücktrittversicherung! 

Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittversicherung NICHT enthalten.

 

Pflichten des Gastes:

 

Die Verwaltung oder der Eigentümer ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens des Gastes ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.

Bei einer außerordentlichen Kündigung behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die

eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes generiert werden können.

 

Das Vertragsobjekt darf maximal nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. 

Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer. 

Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt und verpflichtet,

eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen aus dem Mietobjektes zu verweisen.

 

Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Zimmervermittlung mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

 

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.

 

Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die Zimmervermittlung oder deren Beauftragten. 

Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Eigentümer berechtigt, die entstehenden Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. 

 

Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind gesondert zu entrichten.

 

Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Verwalter oder Eigentümer innerhalb von 24 Stunden, noch während des Aufenthaltes, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Soweit zumutbar, ist der Verwaltung die Gelegenheit zur Abhilfe zu gegeben.

Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch die Verwaltung möglich gewesen wäre.

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.

Die Verwaltung und der Eigentümer haften nicht für Leistungsschäden von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den

vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass der Zimmervermittlung eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. 

 

Die Haftung auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden sind beschränkt.

Die vertragliche Haftung ist für Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden durch den Gast weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Der Verwalter oder Eigentümer haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw.

Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Stand 28. Oktober 2021

 

Verwaltung der Ferienimmobilie erfolgt durch HWS Rügen Appart

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